Beschluß 96/97 vom 09.07.1997 (Beschlußvorlage 93/97)
Betreff
Abschlußbetriebsplan für die Kiessandgrube Kamenzer Straße der Straßenbau Radeberg GmbH - Planungsrechtliche Stellungnahme
Beschlußtext
- Der Abschlußbetriebsplan für die Verkippung des Vorfeldes Kiessandtagebau Kamenzer Straße der Straßenbau Radeberg GmbH als Antragsteller wird zur Kenntnis genommen. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Geländeformation Spitzberg einschließlich einer Aufforstung mit standorttypischen Gehölzen wird in Übereinstimmung mit landschaftsplanerischen Belangen (Landschaftsplan/Flächennutzungsplan i.E.) bestätigt. Einer zukünftigen Erweiterung des Abbaufeldes nach Norden mit entsprechenden Eingriffen in den Waldbestand wird als problematisch bewertet.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die landschaftsplanerischen Zielstellungen in Form einer Satzung gesichert werden sollten.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die im vorgestellten Abschlußbetriebsplan die nach § 53 Bundesbergbaugesetz angesprochene Erweiterung der Abbaufläche Richtung Norden auf der Basis des Hauptbetriebsplanes bis 2015 rechtlich bestätigt ist.
Begründung
Die Stadt ist kurzfristig aufgefordert, zum vorgelegten Abschlußbetriebsplan Stellung zu nehmen. Da es sich hierbei um einen wesentlichen Vorgang bei der Sicherung einer landschaftsplanerisch wichtigen Situation (Spitzberg, Waldgebiet Landwehr) handelt, ist die Vorlage für den Stadtrat begründet. Aufgrund der Kurzfristigkeit war es nicht möglich, die erforderlichen Abstimmungen mit der zuständigen Naturschutzbehörde bezüglich einer speziellen Satzung zur Sicherung naturschutzrechtlicher und landschaftsschützender Belange zu führen. Deshalb wurde unter Pkt. 2 der Arbeitsauftrag formuliert. Auf die dem Vorgang beiliegenden Pläne wurde in der Vorlage verzichtet, da sie wenig aussagefähig sind.