Satzung über eine einfache Änderung des B-Planes Nr. 2 Badstraße Ost 1. Änderung - Höhe des Lärmschutzwalles zum GE-Gebiet
Zum Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Radeberg (Badstraße Ost), 1. Änderung, wird im Teil B (Text) unter 1.4. Immissionsschutz im Satzteil"..., entlang der Südgrenze des Planungsbereiches ein Lärmschutzwall mit einer möglichst wechselnden Höhe ..." die Festlegung zu Höhe geändert:"... von mindestens 7,0 m...". Diese Änderung ist in Anwendung von §13(1) BauGB (vereinfachte Änderung) als Satzung beschlossen.
Im entsprechenden Textteil ist als Höhenfestlegung "mindestens 3,0 m und höchstens 5,0 m" enhalten. Mit der Änderung dieser Höhen soll den Befürchtungen der Firma Coca Cola bezüglich einer möglichen Lärmbeeinträchtigung des Wohngebietes begegnet werden. Diese Änderung verbessert die zu treffenden Vorkehrungen und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Planungsseitig wurde festgestellt, daß sich bei optimaler Einordnung des Lärmschutzwalles und seiner Böschungen die effektiv nutzbare Fläche des Plangebietes kaum verändert.