Satzungsbeschluß über eine Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet Dr.-Albert-Dietze-Straße/Mühlstraße/Rathenaustraße
Die Verlängerung der Geltungsfrist der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet Dr.-Albert-Dietze-Straße/Mühlstraße/Pestalozzistraße/Rathenaustraße - B-Plan-Gebiet 24 - Beschluß des Stadtrates Nr. 70/95 (veröffentlicht am 21.07.1995 und am 27.10.1995) wird gemäß § 17 (1) BauGB um 1 Jahr als Satzung beschlossen. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen.
Mit Beschluß Nr. 70/95 vom 10.05.1995 wurde die Veränderungssperre für das Baugebiet Dr.-Albert-Dietze-Straße/Mühlstraße/Pestalozzistraße/Rathenaustraße beschlossen und ist nach Veröffentlichung mit dem 22.07.1995 in Kraft getreten. Ein Bebauungsplan wurde bisher nicht bearbeitet. Die Gründe für die Planungssicherung (allgemeines Wohngebiet) bestehen fort. Verwaltungsseitig wird geprüft, die wesentlichen Festlegungen im Rahmen eines einfachen B-Planes durch eine Satzung festzusetzen.