Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden B-Planes Nr. 37 westlich der Otto-Uhlig-Straße/Friedhofstraße
Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 37 westlich der Otto-Uhlig-Straße/ Friedhofstraße mit den Flurstücken Nr. 444/2, 451/1, 451/2, 451 a bis e, 452, 452a/b/c, 455a wird aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGVBl. I, S. 466) und den §§ 14 bis 18 des BauGB, zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466) eine Veränderungssperre als Satzung gemäß Anlage 1 zur Beschlußvorlage beschlossen.
Die Veränderungssperre ist das planungsrechtliche Instrument zur Sicherung einer städtebaulichen geordneten Entwicklung gemäß Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan.