Aufstellung eines B-Planes Nr. 37 westlich der Otto-Uhlig-Straße /Friedhofstraße
Für das Gebiet westlich der Otto-Uhlig-Straße/Friedhofstraße mit den Flurstücken Nr. 444/2, 451/1, 451/2, 451 a bis e, 452, 452a/b/c, 455a soll ein Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Planung ist
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Möglichkeit der Erweiterung und Verringerung um Teile des Planungsgebietes zu prüfen. Hierbei ist insbesondere das bereits vorgetragene Vorhaben Lebenshilfe zu berücksichtigen.
Das nach Flurstücken definierte Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes ist nach Ausweisung des bestehenden Flächennutzungsplanes als Wohngebiet entwickelbar. Die Lagebedingungen sowohl zur vorhandenen Erschließung als auch zur offenen Landschaft und die Innenstadtnähe begünstigen eine solche Entwicklung. Aufgrund der topografischen und landschaftlichen Situation und der Bestandssituation handelt es sich gleichzeitig um einen sensiblen innerstädtischen Randbereich mit relativ komplizierten Erschließungsbedingungen, insbesondere der verkehrlichen und Abwassererschließung. Die Entwicklung ist aus städtischer Sicht nicht dringlich, jedoch liegt ein Baugesuch vor, dessen planungsrechtliche Situation nicht eindeutig geklärt ist.