Stellungnahme der Stadt Radeberg zum Entwurf des Gesetzes über die Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien
Die Stellungsnahme der Stadt Radeberg zum Entwurf des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform in der Planungungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird in der zum Beschluß gehörigen Anlage, in der durch den Verwaltungsausschuß der Stadt Radeberg geänderten Form, beschlossen.
Der Entwurf des Gesetzes hat in der Zeit vom 03.04.1997 bis 02.05.1997 öffentlich ausgelegen. Er ist im Bürgermeisteramt weiterhin einsehbar. Im Ersten Teil (Neuordnung von Gemeinden und Verwaltungseinheiten) wird im Ersten Abschnitt (Landkreis Kamenz) unter § 2, "Verwaltungseinheit Radeberg" vorgesehen: "Die Gemeinden Großerkmannsdorf und Wachau b. Radeberg werden in die Stadt Radeberg eingegliedert ". In der Begründung zum Gesetzesentwurf ist dazu ab Seite 56 nachzulesen. Die Gründe für die Stellungnahme sind ihrem Text und den mündlichen Darlegungen des Bürgermeisters zu entnehmen.