Verkauf der Flurstücke 743/2 und 732/20 der Gemarkung Radeberg (Stadtrandsiedlung)
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Flurstücke 743/2 und 732/20 der Gemarkung Radeberg an die Fam. Jörg zum Verkehrswert. Gleichzeitig stimmt der Stadtrat einer vorzeitigen Grundbuchbelastung der betrlffenen Flurstücke durch die Fam. Jörg zu.
Die Flurstücke 743/2 und 732/20 der Gemarkung Radeberg liegen an der Großröhrsdorfer Str. (Stadtrandsiedlung). Das Flurstück 743/2 hat eine Größe von 193 m² und ist Eigentum der Stadt Radeberg. Das Flurstück 732/20 ist 257 m² groß und ist Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Ein Zuordnungsbescheid für dieses Flurstück von der Oberfinanzdirektion Chemnitz liegt noch nicht vor. Der Kaufpreis dafür muß deshalb vorerst auf ein Verwahrkonto gezahlt werden. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden Verkehrswertgutachtens des benachbarten Flurstückes 732/24 der Gemarkung Radeberg. Der Vergabevorschlag erfolgt gemäß Antragsliste, die vor Fam. Jörg in der Liste stehenden Bewerber haben zum Teil bereits andere Grundstücke erworben oder zeigten kein Interesse an diesem Grundstück.