Übertragung der Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 1996
Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 1996 in Höhe von 3.982.001,80 DM.
Die erhebliche Höhe von Haushaltsausgaberesten erfordert vor der Feststellung der Jahresrechnung 1996 eine Beschlußfassung. Die Begründung ist aus den beigefügten Aufstellungen ersichtlich. Die Finanzierung der Haushaltsreste erfolgt über die entsprechend § 41 Abs. 2 GemHVO gebildeten Haushaltseinnahmereste in Höhe von 5.339.803 DM.