Beschluß über Einwendungen zur Haushaltssatzung 1997
Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO beschließt der Stadtrat wie folgt über die fristgemäß erhobenen, als Anlage zur Beschlußvorlage beiliegenden, Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf 1997.
Vorgelegtes Einwendungsschreiben vom 18.04.1997 ist fristgemäß in der Stadtverwaltung eingegangen. Eine Vielzahl der Hinweise bezieht sich auf förmliche Fehler (unrichtige Bekanntgabe und Einberufung, fehlende Beschriftungen, Haushaltstellenänderungen u.a.), die im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung vom Landratsamt Kamenz zu beanstanden wären, nicht aber Inhalt des Einwedungsrechtes sind.
Die Verwaltung ist im folgenden auf jeden Hinweis eingegangen.
Entsprechend § 36 Abs. 4 SächsGemO in Verbindung mit § 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Radeberg wurden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung am 23.4.1997 durch Aushang ab 18.04.1997, 7.30 Uhr, am Rathaus und den Anschlagtafeln in Liegau-Augustusbad bekanntgegeben. Im Einwendungsschreiben vom 18.04.1997 werden die Begriffe öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung mit der ortsüblichen Bekanntgabe verwechselt. Die Bekanntmachungen sind durch Satzung zu regeln und entsprechend durchzuführen. Die Gemeindeordnung schreibt jedoch die ortsübliche Bekanntgabe vor. Die ortsübliche Bekanntgabe unterscheidet sich von der öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachung dadurch, daß nicht ein förmliches Verfahren beachtet werden muß. Es genügt eine vereinfachte Form, wie z.B. der Aushang an Anschlagtafeln. Die Form der ortsüblichen Bekanntgabe muß jedoch immer die gleiche sein. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen (Ausschüsse und Stadträte) wurden immer durch Ausgang bekanntgegeben, ebenso die ortsübliche Bekanntgabe der Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung gem. § 76 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz SächsGemO.
In Vorbereitung der Beschlußfassung wurden den Fraktionen am 07.04.1997 im Rahmen des Verwaltungsausschusses die kompletten Entwürfe der Haushaltssatzungen mit Anlagen übergeben. Am 09.04.1997 wurden die Beschlußvorlagen mit Haushaltssatzung, Gesamtpläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, den Haushaltsquerschnitten sowie dem gesamten Vorbericht mit Boten den Stadträten, Ortschaftsräten und beratenden Mitgliedern der Ausschüsse zugestellt.
Die Einwendungen mit Datum vom 18.04.1997 gingen am 18.04.1997 in der Verwaltung ein. Unverzüglich wurde dieses Schreiben am 21.04.1997 bzw. 22.04.1997 an die Stadträte im Rahmen der Ausschüsse übergeben. Eine Unterlage kann erst dann ausgereicht werden, wenn sie vorliegt.
Die Abwicklung des Gewerbegebietes Badstraße war im Plan 1996 enthalten. Von der Realisierung der Verkäufe ging die Verwaltung auch bei der Aufstellung der Refinanzierung "Badstraße Ost" in 1996 aus. Leider konnte der Verkauf, über die Sachstände waren und sind die Stadträte durch den Bürgermeister informiert, 1996 nicht vollzogen und damit die DAL-Mittel nicht abgelöst werden. Da nun 1997 mit der Kassenwirksamkeit der Einnahmen und Ausgaben zu rechnen ist, war diese Maßnahme erneut aufzunehmen.