Fördermittelzuweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aus IfG 1997 Sonderförderprogramm für das Schloß Klippenstein
Aus Antrag und Zuwendungsbescheid (Anlagen) ist der inhaltliche Zusammenhang ersichtlich. Die Einordnung der Dachsanierung von Torhaus und Rentnerei in Abänderung bisheriger Vorstellung folgt einer nochmaligen Bewertung der Sinnfälligkeit der Maßnahmenfolge aus der Sicht des Nutzungskonzeptes und der Bedeutung der stadtwärtigen Schloßeingangssituation für das Gesamtensemble. Um die Zugängigkeit des Schlosses zu sichern, sind unabdingbar Sofortmaßnahmen erforderlich. Der vorgesehene Realisierungsfortgang an der Hauptburg (Südfassade u. a.) wird durch die für 1998 avisierten Fördermittel mit Bescheid vom 13.12.1994 gesichert werden können.