Widerspruch der Stadt Radeberg zum Kassenmittelbescheid vom 21.03.1997 des Regierungspräsidiums Dresden bezüglich des Bund-Länderprogrammes "Städtebauliche Sanierung"
Mit Posteingang vom 01.04.1997 erhielt die Stadtverwaltung Radeberg den Kassenmittelbescheid 1997 des Regierungspräsidiums Dresden bezüglich des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung". Aufgrund der vorliegenden Kassenmittelbewilligung sind weder die bereits im Jahr 1996 vertraglich gebundenen Maßnahmen finanziell abgesichert, noch können Fortsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung im Jahre 1997 in Angriff genommen werden. Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, Widerspruch gegen diesen Kassenmittelbescheid einzulegen.