Niederschlagung eines Rückforderungsanspruches
Der Stadtrat beschließt die vorgeschlagene befristete Niederschlagung zu dem Rückforderungsanspruch der Stadt Radeberg gegenüber der Fa. Georg Belser, Hauptstraße 28b in 01471 Großdittmannsdorf über 946.111,21 DM.
Der Rückforderungsanspruch der Stadt Radeberg zu Tiefbauleistungen Abwasser-, Trinkwasser- und Straßenbaumaßnahme August-Bebel-Straße / Pulsnitzer Straße, 1. BA, wird seitens der Stadt Radeberg mit nicht erbrachten Leistungen der Fa. Belser sowie Leistungen, die nicht vertraglich mit der Fa. Belser vereinbart wurden, begründet. Die Leistungen sind mit Rechnungslegung gegenüber der Stadt Radeberg geltend gemacht worden und sind auch bezahlt. Der Rückforderungsanspruch wird von der Fa. Belser nicht anerkannt. Das daraufhin 1994 eingeleitete Gerichtsverfahren läuft. Eine Entscheidung durch das Gericht ist im Ergebnis eines erneuten Gutachtens (Forderung durch das Gericht) im 1. Halbjahr 1997 zu erwarten. Bis zur Entscheidung durch das Gericht wird vorgeschlagen, die Forderung niederzuschlagen.