Satzungsbeschluß über die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet Pillnitzer Straße West/Nordteil B-Plan-Gebiet Nr. 4.1
Die Verlängerung der Geltungsfrist der Satzung über die Veränderungsspere für das Gebiet Pillnitzer Straße West/Nordteil - B-Plan-Gebiet Nr. 4.1 - Beschluß des Stadtrates Nr. 49/95 (veröffentlicht am 05.05.95 und am 27.10.1995) gemäß § 17 (1) BauGB um 1 Jahr wird als Satzung beschlossen.
Mit Beschluß Nr. 49/95 vom 12.04.1995 wurde die Veränderungssperre für das Baugebiet Pillnitzer Straße West/Nordteil beschlossen und ist nach Veröffentlichung mit dem 06.05.1995 in Kraft getreten. Das Büro Dänekamp + Partner hat mit der Planung des Gebietes begonnen. Das planungsrechtliche Verfahren soll jedoch erst eröffnet werden, wenn die Erschließung der Gebiete Pillnitzer Straße West/Südteil und Badstraße Ost gesichert und die Vermarktung zu entscheidenden Anteilen gesichert ist. Insofern ist es erforderlich, die Planungsziele für das Gebiet durch die Veränderungssperre weiterhin zu sichern.