Gewerbegebiet Badstraße Ost Nachtrag zur UR-Nr. 589/1995 des Notars Dr. Georg Schildge Flurstück 548 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Abschluß eines Nachtragsvertrages zum Kaufvertrag UR-Nr. 589/1995 des Notars Dr. Georg Schildge vom 14.03.1995 zwischen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Dresden und der Stadt Radeberg über das Flurstück 548 der Gemarkung Radeberg gemäß Vertragsentwurf.
Per Kaufvertrag UR-Nr. 589/1995 zwischen der BVVG und der Stadt Radeberg, bestätigt mit Stadtratsbeschluß Nr. 93/1995, verpflichtet die Käuferin (Stadt Radeberg) im § 7 (Vermögensrechtliche Ansprüche) eine eventuelle Rückübertragung des Vermögenswertes (Vertragsgegenstand) an die Berechtigten gem. § 3c VermG zu dulden. Ein bereits eingeleitetes Verfahren nach Investitionsvorrang, welches die vorgehend abgegebene Verpflichtung gegenstandslos gemacht hätte, kam durch Nichtansiedeln der Fa. Bahlsen für den gesamten Vermögenswert seitens der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nicht zustande. Durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) wurde der Stadt Radeberg über die bevorstehende positive Bescheidung des Antrages auf Rückübertragung hingewiesen. Die ebenfalls unterrichteten Berechtigten begannen umgehend die Stadt Radeberg zu Preisnachverhandlungen zu drängen. Die bereits bestehende Kostenentwicklung im betroffenen Gebiet läßt keine weiteren Ausgaben für Grundstückskäufe zu. Der Kaufgegenstand soll deshalb auf die bereits in Anspruch genommene Fläche für die Christoph-Seydel-Str. mit einer Größe von 1.666 m² beschränkt werden. Für diese Fläche wurde ein Verfahren nach Investitionsvorrang eingeleitet. Die Genehmigung wurde seitens der BvS angekündigt.