Beschluß 34/97 vom 26.03.1997 (Beschlußvorlage 37/97)
Betreff
Rückabwicklung eines Kaufvertrages Stadt Radeberg ./. Eheleute Koch Flurstück 475/6 der Gemarkung Radeberg
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages UR-Nr. 2197/1992 des Notars Achim Geißler vom 21.12.1992 zwischen der Stadt Radeberg und den Eheleuten Koch über das Flurstück 475/6 der Gemarkung Lotzdorf. Das Einverständnis der Vertragsparteien liegt vor
Begründung
- Der Kaufvertrag UB-Nr, 2197/1992 ist von Anfang an unwirksam, da die Stadt Radeberg nachweislich bereits weit vor der Beurkundung Kenntnis eines laufenden Rückführungsverfahrens zum betroffenen Flurstück hatte.
- Mit Bescheid des Landratsamtes Dresden vom 15.12.1993 wurde der betroffene Grundbesitz an die Berechtigten zurückübertragen. Dieser Bescheid ist seit dem 11.04.1994 bestands- und rechtskräftig.
- Dem Kaufvertrag UR-Nr. 2197/92, abgeschlossen mit Vollmacht vom 21.12.1992, erteilt durch den ehemaligen Bürgermeister Herrn Dr. Petzold, liegt kein Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vor.