Ausschreibung von 8 kommunalen Grundstücken
Der Stadtrat beschließt die Ausschreibung der in Anlage 1 zur Beschlußvorlage näher beschriebenen städtischen Immobilien zum Verkauf. Als Mindestgebot soll ein Betrag von mindestens 4 % über dem jeweiligen Verkehrswert resultierend aus vorliegenden Verkehrswertgutachten zuzüglich der Abwasserbeiträge, angegeben werden. In die Kaufverträge werden Rückkaufklauseln aufgenommen für den Fall, daß mit der Realisierung der Auflagen aus den Anlagen 1 und 2 zur Beschlußvorlage drei Jahre nach Kaufvertragsabschluß noch nicht ernsthaft begonnen wurde.
Die auszuschreibenden Immobilien sind Mehrfamilienhäuser im städtischen Eigentum. Die Verwaltung wird zur Zeit durch die Wohnbau GmbH, gemäß Verwaltungsvertrag mit der Stadt Radeberg, durchgeführt. Die durch Vermietung eingenommenen Geldmittel sind für notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht ausreichend. Diese Maßnahmen können nur bei Privatisierung durchgeführt werden.