Bestätigung eines Kaufvertrages Taubblindendienst ./. Stadt Radeberg
Der Stadtrat bestätigt den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 1875/1997 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 12.11.1997 zwischen dem Taubblindendienst e.V. "Storchennest" (Veräußerer) und der Stadt Radeberg (Erwerber) zum Flurstück T.v. 1196/4 der Gemarkung Radeberg.
Das betroffene Teilflurstück wurde im Zusammenhang mit dem Kreuzungsausbau Pillnitzer Straße/Richard-Wagner-Straße (Kreisverkehr) und dem Straßenausbau Agathe-Zeis-Straße in Anspruch genommen. Im Kaufvertrag UR-Nr. 286/95 des Notars Dr. Braun (Wohnbau GmbH ./. Taubblindendienst e. V.) zu diesem Flurstück wurde der Rückkauf der betroffenen Flächen durch die Stadt Radeberg zum Preis von 78,33 DM/m² vereinbart.