Änderungen von Mietverträgen und Nutzungs-und Übernahmeverträgen für die Radeberger Kindertagesstätten in Trägerschaft der Volkssolidarität
Der Stadtrat stimmt folgenden Änderungen gemäß Anlagen zur Beschlußvorlage in den Miet-, Nutzungs- und Übernahmeverträgen der Radeberger Kindereinrichtungen "Radeberger Kinderland"; "Spatzenland" und Hort"Regenbogenland" zwischen der Stadt Radeberg und dem Volkssolidarität Eibtalkreis e.V. zu.
Die Stadt Radeberg überläßt dem Freien Träger die Gebäude der Kindereinrichtungen "Kinderland", "Spatzenland" und Hort "Regenbogenland" ab 01.01.1998 mietfrei. Nach Einführung des überarbeiteten SächsKitaG im September 1996 mußte festgestellt werden, daß die zur Verfügung stehenden Platzkosten minimiert wurden. Die Miete, die vertragsgemäß für die Instandhaltung der Gebäude verwendet wurde, stellt für die Freien Träger eine Belastung dar, die sich in der Rückforderung der Betriebskostenabrechnungen widerspiegelt. Es wird festgelegt, daß ab 01.01.1998 für alle Radeberger Kindereinrichtungen in Trägerschaft des Volkssolidarität Elbtalkreis e.V. die Verwaltungskostenumlage auf der Grundlage der Vergütungsgruppe Vc kommunaler Arbeitgeber anerkannt wird. Bisher war die Vergütungsgruppe IV b Grundlage, die der Stadt zu hoch erschien. Die Gebäude-, Brandschutz- und Inventarversicherungen werden ab 01.01.1998 für die Kindereinrichtungen von der Volkssidarität selbst gezahlt, bzw. wird von der Stadt Radeberg dem Volkssolidarität Elbtalkreis e.V. in Rechnung gestellt. Die Änderungen wurden im Vorfeld mit dem Freien Träger abgesprochen. Das Einverständnis liegt vor.