Gebäudeaufhahme gemäß SVermG § 17 (4) Flurstück Nr. 4575/6 Feuerwehrgerätehaus
Der Stadtrat beschließt zur Beauftragung der vermessungstechnischen Gebäudeaufnahme Feuerwehrgerätehaus Radeberg gemäß Kostenschätzung/Vereinbarung die Übertragung der Mittel zu Lasten des Haushaltsausgaberestes der Pestalozzischule - 2.200.9450.00 - 002 - zu Gunsten der Haushaltstelle Feuerwehrgerätehaus Radeberg - 2.1310.9452.00-001 - in Höhe von 5.385,45 DM sowie zur Begleichung von Bearbeitungsgebühren (Katasteramt usw.) in geschätzter Höhe von 5000,00 DM.
Die Vermessungsleistungen wurden im Jahr 1993 an die Firma Heide beauftragt, jedoch aus terminlichen Gründen erst im Sommer 1997 realisiert. Die Bauftragung der Gebäudeaufnahme gemäß SVermG § 17 (4) für das Feuerwehrgerätehaus Radeberg, als Anlage beiliegende Kostenschätzung/Vereinbarung, ist eine Abschlußleistung zum Objekt, zu der eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Bei der Kürzung der noch verfügbaren Haushaltsausgabereste der Haushaltstellen Feuerwehrgerätehaus im April 1997 um 56,- TDM wurden diese noch ausstehenden Leistungen nicht beachtet, deshalb ist die Haushaltstelle 2.1310.945 - Feuerwehrgerätehaus - erschöpft. Verfügbar ist ein Haushaltausgaberest aus 1995 der Pestalozzischule von 21.253,55 DM. Die Bearbeitungsgebühren für das Katasteramt wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ermittelt.