Änderungen von Mietverträgen und Nutzungs- und Übernahmeverträgen für die Radeberger Kindertagesstätten in Trägerschaft des DRK
Der Stadtrat stimmt folgenden Änderungen gemäß Anlagen zur Beschlußvorlage in den Miet-, Nutzungs- und Übernahmeverträgen der Radeberger Kindereinrichtungen "Max und Moritz" Haus I und II zwischen der Stadt Radeberg und dem DRK Kreisverband Dresden-Land e.V. zu.
Die Stadt Radeberg überläßt dem Freien Träger die Gebäude der Kindereinrichtung "Max und Moritz" Haus I und II ab 01.01.1998 mietfrei. Nach Einführung des überarbeiteten SächsKitaG im September 1996 mußte festgestellt werden, daß die zur Verfügung stehenden Platzkosten minimiert wurden. Die Miete, die vertragsgemäß für die Instandhaltung der Gebäude verwendet wurde, stellt für die Freien Träger eine Belastung dar, die sich in der Rückforderung der Betriebskostenabrechnung widerspiegelt. Es wird festgelegt, daß ab 01.01.1998 für die Radeberger Kindereinrichtung in Trägerschaft des DRK die Verwaltungskostenumlage auf der Grundlage der Vergütungsgruppe Vc kommunaler Arbeitgeber anerkannt wird. Bisher war die Vergütungsgruppe IV b Grundlage, die der Stadt zu hoch erschien. Die Gebäude-, Brandschutz- und Inventarversicherungen werden ab 01.01.1998 für die Kindereinrichtung von dem DRK selbst gezahlt, bzw. wird von der Stadt Radeberg dem DRK Kreisverband Dresden-Land in Rechnung gestellt. Die Änderungen wurden im Vorfeld mit dem Freien Träger abgesprochen. Das Einverständnis liegt vor.