Änderung von Mietverträgen und Nutzungs- und Übernahmeverträgen für die Radeberger Kindertagesstätten in Trägerschaft der AWO
Der Stadtrat stimmt folgenden Änderungen gemäß Anlagen zur Beschlußvorlage in den Miet-, Nutzungs- und Übernahmeverträgen der Radeberger Kindereinrichtungen "Hort Süd", Liegau-Augustusbad und "Alex Wedding" zwischen der Stadt Radeberg und dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden e.V. zu.
Die Stadt Radeberg überläßt dem Freien Träger die Gebäude der Kindereinrichtungen "Liegau-Augustusbad" und " Alex Wedding" und die Räume des "Hort Süd" ab 01.01.1998 mietfrei. Nach Einführung des überarbeiteten SächsKitaG im September 1996 mußte festgestellt werden, daß die zur Verfügung stehenden Platzkosten minimiert wurden. Die Miete, die vertragsgemäß für die Instandhaltung der Gebäude verwendet wurde, stellt für die Freien Träger eine Belastung dar, die sich in der Rückforderung der Betriebskostenabrechnungen widerspiegelt. Es wird festgelegt, daß ab 01.01.1998 für alle Radeberger Kindereinrichtungen in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt die Verwaltungskostenumlage auf der Grundlage der Vergütungsgruppe Vc kommunaler Arbeitgeber anerkannt wird. Bisher war die Vergütungsgruppe IV b Grundlage, die der Stadt zu hoch erschien. Die Gebäude-, Brandschutz- und Inventarversicherungen werden ab 01.01.1998 für die Kindereinrichtungen von der Arbeiterwohlfahrt selbst gezahlt, bzw. wird von der Stadt Radeberg dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden-Land in Rechnung gestellt. Die Änderungen wurden im Vorfeld mit dem Freien Träger abgesprochen. Das Einverständnis liegt vor.