Entwurf des B-Planes Nr. 26 - Gebiet der ehem. Teppichweberei Kleinwolmsdorfer Straße
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 - Gebiet der ehemaligen Teppichweberei Kleinwolmsdorfer Straße - mit dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom November 1997 soll gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 wurde am 26.10.1994 unter Beschluß Nr. 140/94 beschlossen. Aus Sicht der Stadt gab es drei wesentliche Gründe für den Aufstellungsbeschluß:
Als vorzugsweises Entwicklungsziel wurde die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes mit Beziehung zum wertvollen Landschaftsraum "Tal der Schwarzen Röder" festgelegt. Der Eigentümer der Flächen und des Bestandes hat das Büro Dänekamp + Partner mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Erschließungsplanung beauftragt. Es hat in den vergangenen Jahren umfängliche Abstimmungen zu den Planungsbedingungen gegeben. Die Verwaltung schätzt ein, daß der derzeitige Arbeitsstand vom November 1997 geeignet ist, das öffentliche Beteiligungsverfahren zu eröffnen und durchzuführen, um in diesem Verfahren die zu erwarteten Rahmenbedingungen für den weiteren Klärungsprozess der o. g. nicht abweisbaren Problemstellungen mit Verbindlichkeit einholen zu können.