Satzung über eine einfache Änderung nach §13(19 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 25 - Gebiet zwischen Juri-Gagarin-Straße/Robert-Blum-Weg - im Mischgebiet MI 1
Zum Bebauungsplan Nr. 25 - Gebiet zwischen Juri-Gagarin-Straße/Robert-Blum-Weg - wird der Ausschluß der Nutzung "Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels" in der Baufläche MT 1, da diese Änderung unter Anwendung des § 1 (5) BauNVO die Grundzüge der Planung nicht berührt, als vereinfachte Änderung auf der Grundlage des §13(1) BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Investor des Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 25, Grundstücksgesellschaft Kruse + Partner, war die im Beschlußvorschlag vorgetragene Änderung, zugunsten der mit Beschluß des Technischen Ausschusses (Beschl.-Nr. T-141/97 vom 14.10.1997) bestätigten zusätzlichen Ansiedlungsmöglichkeit von Handelsflächen im B-Plan-Gebiet Nr. 29 nördlich der Robert-Bosch-Straße vereinbart worden. Mit dem Satzungsbeschluß wird die Vereinbarung rechtsfähig nachvollzogen.