Beschluß 150/97 vom 26.11.1997 (Beschlußvorlage 140/97)
Betreff
Aufstellungsbeschluß und Billigung des Entwurfs des einfachen B-Planes Nr. 38 Gebiet zwischen der Dresdener Straße / Steinstraße / Talstraße
Beschlußtext
- Für das Gebiet zwischen Dresdener Straße / Steinstraße / Talstraße soll ein Bebauungsplan nach § 30 (2) in Verbindung mit § 8 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Planung ist die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Dresdener Straße / Steinstraße / Talstraße mit dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TÖB gebilligt.
Begründung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 2 BauGB gemäß Beschlußtext dient der
- planungsrechtlichen Festschreibung nicht bebaubarer Grundstücksflächen (standorttypische parkähnliche Vorgartenfläche),
- Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ).
Mit dieser Festsetzung werden auch die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung der Abwasseranschluß-Bescheide unter Beachtung der städtebaulichen Ziele in diesem Gebiet hergestellt.