Einfache Änderung nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West/Südteil, im Baufeld 5
Zum Bebauungsplan Nr. 4 - Pillnitzer Straße West/Südteil - werden die in der zum Beschluß gehörenden Anlage 1 (Plan) und Anlage 2 (Text) aufgeführten Änderungen zu den Festsetzungen zum Baufeld 5, da sie die Grundzüge der Planung nicht berühren, als vereinfachte Änderung auf der Grundlage des § 13 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Eine Vielzahl von Umständen sowohl der gesamtstädtischen Bedingungen als auch der wirtschaftlichen Grundlagen für Investitionsentscheidungen in der Gegenwart führen dazu, die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Wohnungsbaugebiet Pillnitzer Straße West/Südteil schrittweise auf die einzelnen Baufelder bezogen zu korrigieren und anzugleichen. Im Baufeld 5 - welches noch als Sondergebiet ausgewiesen ist - sind Veränderungen zusätzlich noch durch die seitens des Straßenbauamtes Meißen zu vertretende Änderung des Verkehrsknotens Pillnitzer Straße/Richard-Wagner-Straße als Kreisverkehr hervorgerufen, wodurch sich die Geometrie des Baufeldes und die verkehrliche Direkterschließung ändern. Desweiteren muß die seinerzeit auf eine abgeschlossene Planung ausgewiesene Baufläche mit den nunmehr wesentlich reduziertem Vorhaben des Investors Ratisbona Gradl & Co. (Investor für Netto-Markt) in Teilen geringfügig geändert werden. Die Verkaufsflächen-Vorgaben werden im Prinzip eingehalten. Die Gesamtfläche des geplanten Discounters - Lebensmittel, Getränke, Back-/Fleischwaren, Schreibwaren - erreicht jedoch mit rd. 850 m² Vkfl. nicht die Hälfte der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche. Zur Bebauung des zweiten Teiles des Baufeldes 5 ist z. Zt. nur die Zielstellung - eine Wohn-Gewerbliche Bebauung - darstellbar.