1. Aufhebung von Beschlüssen 2. Vertragsaufhebung Stadt Radeberg ./. Kolping (Flurstück 722/4 Gem. Radeberg) 3. Verkauf des Flurstückes 1722/4 der Gemarkung Radeberg an den Landkreis Kamenz
Durch Standortabsprachen des Landkreises Kamenz mit dem Kolping-Bildungswerk Sachsen e. V. wurde zwischen beiden vereinbart, daß die Berufsschul- und Berufsausbildung in Radeberg ausschließlich durch den Landkreis Kamenz als Bildungsträger erfolgt. Das Kolping-Bildungswerk machte die Rückabwicklung des Kaufvertrages 569/95 vom 17.05.1995 zum Flurstück 1722/4 der Gemarkung Radeberg zur Bedingung. Da die dadurch eingetretene Einnahmeminderung durch die Stadt Radeberg nicht tragbar wäre, wurde der Kaufvertrag UR-Nr. 691/97 zur Sicherung der finanziellen Ansprüche der Stadt Radeberg und zur Realisierung des Berufsschul- und Ausbildungszentrums des Landkreises Kamenz abgeschlossen. Das Flurstück 1722/4 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum der Stadt Radeberg und hat eine Größe von 5.195 m².