B-Plangebiet Nr. 2 (Badstraße Ost) Abschluß eines Maklervertrages
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluß des als Anlage zur Beschlußvorlage beigefugten Makleralleinauftrages mit Herrn Dieter Popp für das B-Plangebiet Nr. 2 (Badstraße Ost).
Die Vermarktung des zum Wohngebiet umgewidmeten B-Plangebietes Nr. 2 (Badstraße Ost) ist mit den personellen Möglichkeiten der Stadtverwaltung Radeberg nicht zu realisieren. Zur provisionellen Abwicklung soll ein Makler beauftragt werden. Der Makler wird am Ort des Verkaufsgegenstandes ein Büro einrichten und dieses zu noch festzulegenden Öffnungszeiten besetzen. Die Maklerprovision in Höhe von 4 % Brutto des Verkaufswertes wird als sog. "Außenprovision" neben dem Kaufpreis erhoben. Damit entsteht erst bei Erfolg der Maklerleistung ein Anspruch auf Provision. Die Kosten der Werbung und die eigenen Kosten werden vom Makler getragen.