Ausschreibung von 2 kommunalen Grundstücken
zu 1.
Mit Beschluß Nr. 140/96 vom 27.11.1996 wurde der Verkauf des Grundstückes Niedergraben 13, Flurstück 68 der Gemarkung Radeberg, an Fam. Prade zum Verkehrswert beschlossen. Mit Schreiben vom 14.04.1997 teilte Fam. Prade der Stadtverwaltung mit, daß ihr der Kaufpreis zu hoch ist und bot für das Grundstück 3.500,00 DM. Anderenfalls wird das Kaufinteresse durch Fam. Prade zurückgezogen. Daraufhin wurde Fam. Prade mit Schreiben vom 20.06.1997 in Kenntnis gesetzt, daß die Stadt Radeberg dieses Preisangebot nicht akzeptieren kann und daß das Grundstück Niedergraben 13 zum Verkauf ausgeschrieben wird. Der Beschluß Nr. 140/96 ist daher hinfällig und soll aufgehoben werden.
zu 2.
Das Grundstück Niedergraben 13, Flurstück 68 der Gemarkung Radeberg, ist Eigentum der Stadt Radeberg, es hat eine Größe von 220 m². Das Grundstück Pulsnitzer Str. 22/22a, Flurstück 11 der Gemarkung Radeberg, ist Eigentum des Volkes; Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Es hat eine Größe von 550 m². Die Zuordnung in Kommunaleigentum wurde bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz beantragt. Der Verkaufserlös für dieses Grundstück ist vorerst auf ein Verwahrkonto der Stadt zu zahlen, bis der Bescheid der OFD vorliegt. Die Verwaltung der betroffenen Grundstücke wird zur Zeit durch die Wohnbau GmbH, gemäß Verwaltungsvertrag mit der Stadt Radeberg, durchgeführt. Die durch Vermietung eingenommenen Geldmittel sind für notwendige Abriß-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht ausreichend. Diese Maßnahmen können nur bei Privatisierung durchgeführt werden.