Verkauf von Flurstücken an die Wohnbau GmbH Ergänzung zum Beschluß Nr. 147/96
Der Stadtrat genehmigt den Kaufvertrag UR-Nr. 70/97 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 16.01.1997 zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau GmbH Radeberg (Anlage zur Beschlußvorlage). Gleichzeitig wird eine Teilfläche des Flurstückes 572f der Gemarkung Radeberg von ca. 80 m² zum Beschluß Nr. 147/96 hinzugefügt.
Der Stadtrat hat bereits mit Beschluß Nr. 147/96 den Verkauf der Flurstücke 572d, 572e und T. v. 572/2 der Gemarkung Radeberg an die Wohnbau GmbH zum Preis von je 1,00 DM beschlossen. Der am 16.01.1997 zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau GmbH abgeschlossene Kaufvertrag UR-Nr. 70/1997 (Anlage) wurde um das Flurstück T. v. 572f der Gemarkung Radeberg ergänzt, um eine hindernisfreie Begehung der Hausanlagen auf dem Flurstück 572d der Gemarkung Radeberg zu ermöglichen. Das Flurstück 572f ist Eigentum der Stadt Radeberg.