Gewerbegebiet Badstraße Ost Bestätigung eines Kaufvertrages BVVG ./. Stadt Radeberg über die Flurstücke 609/3 und 609/4 Gem. Radeberg
Der Stadtrat bestätigt den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Grundstückskaufvertrages UR-Nr. 164/97 des Notars Dr. jur. Christoph Hollenders vom 28.01.97 zwischen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Dresden (Veräußerer) und der Stadt Radeberg (Erwerber) über die Flurstücke 609/3 und 609/4 der Gemarkung Radeberg.
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Badstraße Ost wurde das ehemalige Flurstück 609/1 der Gemarkung Radeberg in den Bereichen der jetzigen Flurstücke 609/3 und 609/4 für die Trassenführung Christoph-Seydel-Straße in Anspruch genommen. 1994 wurde nachträglich der Antrag durch die Stadt Radeberg an die BVVG gestellt, das Flurstück 609/1 der Gemarkung Radeberg zu kaufen. Dieser Kauf kam durch einen Restitutionsanspruch der Kreissparkasse auf das Flurstück 609/1 nicht zustande. Aus Kostengründen wurde 1995 ein erneuter Kaufantrag, jetzt aber nur noch über die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche, Flurstücke 609/3 und 609/4 der Gemarkung Radeberg, gestellt und 1997 mit vorliegender Urkunde durch die Stadt Radeberg erworben.