Vorzeitige Grundbuchbelastung des Flurstückes 1a der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des Flurstückes 1a der Gemarkung Radeberg durch Herrn Ingo Engemann zu.
Das Grundstück Oberstraße 15a, Flurstück 1a der Gemarkung Radeberg, ist Eigentum der Stadt Radeberg. Es hat eine Größe von 310 m². Bereits mit Beschluß Nr. 197/1995 des Stadtrates der Stadt Radeberg wurde der Verkauf dieses Grundstückes zum Verkehrswert beschlossen. Mit Kaufvertrag UR-Nr. 1833/1996 vom 28.12.1996 wurde beim Notar Dr. jur. Edwin Braun der Kaufvertrag zwischen der Stadt Radeberg (Veräußerer) und Herrn Ingo Engemann (Erwerber) über das Grundstück Oberstraße 16a, Flurstück 1a der Gemarkung Radeberg, beurkundet. Da im Grundbuch noch die Stadt Radeberg als Eigentümer eingetragen ist, wird die Zustimmung der Stadt zur Eintragung von Belastungen an diesem Grundstück benötigt.