Beschluß 102/97 vom 09.07.1997 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 91/97)
Betreff
Erlaß von Säumniszuschlägen
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Säumniszuschläge auf den nichtgezahlten Anteil an Trinkwassergebühren in einem Einzelfall aufgrund angezeigter Liquiditätsschwierigkeiten.