Übertragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an die Brauerei Flurstück 232 der Gemarkung Wallroda
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, die beiliegende Vereinbarung zur Übertragung einer, zugunsten der Stadt Radeberg am Flurstück 232 der Gemarkung Wallroda eingetragenen, beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf die Radeberger Exportbierbrauerei als zukünftige Begünstigte abzuschließen.
Die Dienstbarkeit wird durch die Stadt Radeberg nicht mehr wahrgenommen. Derzeitiger Nutzer ist die Radeberger Exportbierbrauerei.