Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung der Hauptsatzung: Im § 6 - Aufgaben des Technischen Ausschusses - wird Absatz 2 Punkt 1e, die Teilungsgenehmigungen in Form von Grundbuchteilungen, gestrichen.
Entsprechend beiliegender schriftlicher Auskunft des Landratsamtes Kamenz können Teilungsgenehmigungen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung betrachtet werden. Dadurch wird die Bearbeitung für den Bürger zeitmäßig verkürzt, der verwaltungstechnische Aufwand wird reduziert.