Ausscheiden des Herrn Christian Sonntag aus dem Stadtrat
Der Stadtrat stellt fest, daß mit Wegzug des Herrn Christian Sonntag die Wählbarkeit nicht mehr besteht und Herr Sonntag deshalb aus dem Stadtrat ausscheidet.
Gemäß § 34 GemO scheiden die Mitglieder aus dem Stadtrat aus, bei denen während der Legislaturperiode der Verlust der Wählbarkeit durch Wegzug oder anderes eintritt. Das Ausscheiden ist vom Stadtrat mit Beschluß festzustellen. Entsprechend Wahlergebnis aus dem Jahr 1994 steht keine Ersatzperson mehr als Nachrückekandidat zur Verfügung. Demzufolge bleibt der Sitz gemäß § 21 Abs. 3 KomWG analog unbesetzt.