Entwurf des Kostenübernahmevertrages zwischen dem Abwasserzweckverband und der Stadt Radeberg
Die Beauftragung des Abwasserzweckverbandes "Obrere Röder" entspricht dem fachlichen und wirtschaftlichen Gebot einer komplexen und koordinierten Durchführung der Maßnahmen. Die Finanzierung des Baus der städtischen Anschlußkanäle und Bauwerke im Zusammenhang mit den Maßnahmen des AZV "Obere Röder" im Rahmen des Sanierungsprogrammes Große Röder erfolgt im wesentlichen in Form einer Vorfinanzierung durch den AZV. Das Gesamtprogramm wird in erheblichem Maße durch das Land gefördert. Die Maßnahmen sind darzustellen und werden finanziell vorläufig ausschließlich aus den Abwassergebühreneinnahmen abgesichert. Mit der planungsseitigen Konkretisierung der Maßnahmen und im Ergebnis der Ausschreibungen und der Durchführung ergeben sich Veränderungen in den Kostenaussagen, woraus sich u. a. die Veränderungen der Haushaltpositionen erklären. Die Maßnahme Hauptstraße Liegau ist seinerzeit durch die Gemeinde nicht im Haushaltsplan dargestellt worden. Dieser Fehler wurde erst nach der Fertigstellung des Haushaltplanes 1996 erkannt und ist zwangsläufig mit dem Nachtragshaushalt zu korrigieren.