Satzung zur 1. Änderung und Ergänzung der Marktordnung der Stadt Radeberg vom 21.02.92
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur 1. Änderung und Ergänzung der Marktordnung in folgenden Punkten:
Im 1. Satz wird die folgende Rechtsgrundlage ergänzt: Aufgrund ..., der Sächs. Gemeindeordnung § 4 vom 21.04.93, veröffentlicht im GVBl. S. 310 und ....
Im § 1 wird ergänzt: Das gilt auch für Sondermärkte und Stadtfeste.
Im § 2 wird ergänzt: (1) Frischmarkt wird das ganze Jahr abgehalten.
Im § 4 wird ergänzt: (2) Politische Parteien und Wählerorganisationen können aus Anlaß von Wahlen Informationsstände während der 6 Wochen vor der Wahl, ohne Gebühren zum Wochenmarkt nach Anmeldung aufstellen. Außerhalb dieser Zeit gilt die Gebührenordnung zur Marktordnung. Zu Sondermärkten und Stadtfesten werden Informationsstände von politischen Parteien und Wählerorganisationen nicht zugelassen.
Im § 13 wird geändert: Die Änderungen zur Marktordnung treten am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Die Marktordnung der Stadt Radeberg vom 21.02.92 ist nun bereits über 4 Jahre in Kraft. Es hat sich gezeigt, daß einige Passagen der veränderten aktuellen Situation angepaßt werden müssen.