Änderung der Elternbeiträge zum 01.10.96
Der Stadtrat beschließt die als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügte Gebührenordnung der Elternbeiträge für die Kindertagestätten (Krippe, Kindergarten, Hort) in Trägerschaft der Stadt Radeberg ab 01.10.96.
Mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes wurden neben dem Betreuungsschlüssel im Kindergartenbereich (erst 1:12 jetzt 1:13; Erzieher:Kinder) auch die damit in Zusammenhang stehenden Platzkosten in den einzelnen Bereichen reduziert. Die Finanzierung der Kindertagesstättenplätze wurde mit vorliegendem Gesetz überarbeitet. Das Land Sachsen zahlt 52% der Personalkosten, deren Höhe im Gesetz geregelt ist. Die weiteren Kosten werden durch Elternbeiträge und kommunale Zuschüsse bzw. den kommunalen Anteil gedeckt. Eine Empfehlung des örtlichen Trägers der freien Jugendhilfe (LRA Kamenz) liegt vor, die geänderten Elternbeiträge folgen dieser Empfehlung. Im Kinderkrippen- und Hortbereich werden die Elternbeiträge zwischen 5,50 DM und 5,85 DM erhöht, im Kindergartenbereich um 2,70 DM reduziert.