Trägerwechsel Kindertagestätte Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, die Kindertagestätte Liegau-Augustusbad Hauptstraße 71 für die Betreibung durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auszuschreiben.
Laut Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte im Freistaat Sachsen vom 22.07.1996 (Kindertagesstätten) Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 1: "Soweit Kindertageseinrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die Gemeinden im Sinne der Trägervielfalt von eigenen Maßnahmen absehen." Ein Antrag auf Übernahme liegt von dem anerkannten Träger dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband e.V. vor. Um die Gleichbehandlung aller freien Träger zu gewährleisten, wird die Kindertagesstätte Liegau-Augustusbad ausgeschrieben.