Verkauf des Flurstückes 1705/2 der Gemarkung Radeberg - Ermächtigungsbeschluß -
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Verkauf 1705/2 der Gemarkung Radeberg auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens mit dem Ausschluß der Bebauung des Grundstückes zu Wohn- und Gewerbezwecken. Der Verkaufserlös ist bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse auf ein Notaranderkonto zu zahlen.
Das Flurstück 1705/2 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg durch Verzicht von Herrn Wolfgang Braatz als Erbe des Voreigentümers Herbert Walter Braatz im Jahre 1989. Es hat eine Größe von 1009 m². Fam. Braatz hat mit Schreiben vom 29.04.1996 einen Kaufantrag für dieses Flurstück gestellt. Es wird derzeit als Streuobstwiese von den Antragstellern genutzt. Die Stadt Radeberg hat für das Flurstück einen Kommunalisierungsantrag bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz gestellt. Da aber kein Alteigentum nachgewiesen werden kann, ist eine Vermögenszuordnung zugunsten der Stadt nicht absehbar. Aufgrund der Rechtsträgerschaft ist die Stadt Radeberg verfügungsberechtigt, das Flurstück kann daher veräußert werden. Der Kaufpreis ist bei Fälligkeit auf ein Notaranderkonto zu zahlen und bleibt auf diesem Konto bis die Vermögenszuordnung entschieden ist.