Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 gemäß § 13(1) BauGB
In den Fällen der Baufelder WA 5, WA 6, WA 7, in denen die Baugrundstücke an öflfentliche Grünflächen grenzen, ist die Anordnung von Gebäuden ohne eigene Abstandsfläche gemäß SächsBO § 6 an dieser Grundstücksgrenze zulässig.