Feststellung der Bilanz per 31.12.1993 (Stadtkrankenhaus Radeberg)
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Abschlußbilanz des Stadtkrankenhauses Radeberg per 31.12.1993 fest.
Mit Beschluß-Nr. 43/94 wurde festgelegt, daß das Stadtkrankenhaus Radeberg nach den Grundsätzen des Eigenbetriebes geleitet und abgerechnet wird. Im § 17 Abs. 3 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes ist festgelegt, daß der Jahresabschluß von dem Gemeinderat festzustellen ist. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 1993 schließt das Stadtkrankenhaus mit einem Ergebnis von 145.122,58 DM ab. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Abschluß für das Haushaltsjahr 1993 nach dem vorliegenden Material festzustellen.