Abschluß eines Erbbaupachtvertrages zur Einrichtung eines Wohnheimes für geistig und psychisch Behinderte Beschluß Nr. 95/94 und 137/94
Der Stadtrat beschließt hiermit die Änderung des Namens der Erbbaupachtberechtigten. Erbbaupachtberechtigt ist nicht mehr die GFK Krankenhausmanagement GmbH, sondern die geriatrische Rehabilitationsklinik Radeburg GmbH.
Desweiteren wird in dem als Anlage zur Beschlußvorlage beigefugten Erbbaupachtvertrag auf Seite 2, letzter Absatz, der 30. Mai 1995 durch den 30. September 1995 ersetzt. Auf Seite 10, Besitzübergang, muß statt dem 01. Januar 1995 der 01. Juli 1995 gesetzt werden.