Öffentliche Erklärung des Rates der Stadt Radeberg
Öffentliche Erklärung des Rates der Stadt Radeberg
Nachdem nunmehr das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvL 18/93 festgestellt hat, daß die bisher von uns auf der Grundlage der sächsischen Gesetzgebung erhobene Feuerwehrabgabe grundgesetzwidrig ist, fordert die Stadt Radeberg den sächsischen Gesetzgeber zum umgehenden Handeln auf.
Die Stadt Radeberg stellt dem Sächsischen Innenministerium die Frage, warum trotz der bereits am 18.07.1994 durch den Europäischen Gerichtshof festgestellten Rechtswidrigkeit der Feuerwehrabgabe, noch kein für die Kommunen erkennbares Handeln erfolgt ist. Die Aussage des sächsischen Innenministeriums gegenüber dem Landtag auf die kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Rolf Seidel am 24. März 1994, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes habe "keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Gemeinden ", hat für die Gemeinden insgesamt und für die Stadt Radeberg im Besonderen einen Vertrauensbestand geschaffen, dem nunmehr Rechnung zu tragen ist.
Die Stadt Radeberg bekennt sich in vollem Umfang zu Ihrer Freiwilligen Feuerwehr sowie zu den erforderlichen Investitionen. Bürger, Einwohner und Gewerbe erwarten zu Recht von Ihrem Staat wirksamen Schutz im Gefahrenfall.
Die Stadt Radeberg bittet die Sächsische Staatsregierung und den Sächsischen Landtag um Hilfe und verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß auch das Bundesverfassungsgericht den wirksamen Feuerschutz als Allgemeininteresse definiert, für das die erforderlichen Finanzmittel über die Gemeinlast Steuer aufzubringen sind. Die nunmehr festgestellte Rechtswidrigkeit der sächsischen Gesetzgebung kann und darf nicht zu Lasten der Sicherheit von Leib und Leben unserer Einwohner gehen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Erklärung der Öffentlichkeit sowie allen beteiligten Behörden zur Kenntnis zu bringen.