Beschluß 49/95 vom 12.04.1995 (Beschlußvorlage 58/95)
Betreff
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4.1, Pillnitzer Straße West/ Nordteil
Beschlußtext
- Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4. 1 wird aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.1993 (SächsGVBl. Nr. 18, S. 301 ff) und der §§ 14 bis 18 des BauGB, zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.93 (BGBl. I, S. 466), eine Veränderungssperre als Satzung gemäß Anlage 1 zur Beschlußvorlage beschlossen.
- Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen.