Verkauf eines Grundstückes gemäß § 24 Investitionsvorranggesetz
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 27, Flurstück Nr. 145 der Gemarkung Radeberg an Herrn Paul Lindner auf der Grundlage eines Investitionsvorrangbescheides des Landratsamtes Dresden. Die Preisgrundlage bildet ein Verkehrswertgutachten.