Beendigung ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 18 Absatz 1 Punkt 4 SächsGemO
Der Stadtrat beschließt das Ausscheiden des Stadtrates, Herrn Jürgen Uhlig, aus wichtigem Grund gemäß § 18 Absatz 1 Punkt 4 Sächsische Gemeindeordnung zum 01.10.1995.