Beschluß 94/94 vom 09.06.1994 (Beschlußvorlage 104/94)
Betreff
Örtliche Bauvorschrift nach § 83 SächsBO - Kinderspielplatzsatzung
Beschlußtext
- Die örtliche Bauvorschrift gemäß § 83 (3) SächsBO über die Herstellung, Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung sowie Unterhaltung von Kinderspielplätzen in Radeberg - Kinderspielplatzsatzung - wird beschlossen.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium einzuholen.