Beschluß 95/94 vom 09.06.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 119/94)
Betreff
Ermächtigungsbeschluß zum Abschluß eines Erbbaupachtvertrages für die Errichtung eines Wohnheimes für geistig und psychisch Behinderte
Beschlußtext
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Abschluß eines Erbbaupachtvertrages mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialmanagement GGSM entsprechend des beschlossenen Standortes vorzubereiten.
- Im Vertrag sind eine 40jährige Laufzeit, ein 4 %iger Erbbaupachtzins und die Zweckbestimmung zu vereinbaren.
- Der Erbbaupachtvertrag ist vor Abschluß dem Gemeinderat vorzulegen.