Beschluß 93/94 vom 09.06.1994 (Beschlußvorlage 109/94)
Betreff
Wiederholter Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 4 - Pillnitzer Straße West/Südteil
Beschlußtext
- Es wird zur Kenntnis genommen, daß zu den nochmals eingeholten Stellungnahmen der IHK, des Handelsverbandes Sachsen und der Stadt Dresden keine Abwägung erforderlich ist. Die gegebenen Hinweise sind durch die Stadtverwaltung zu beachten.
- Auf Grund des § 10 BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. S. 2253), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. S. 466) und auf Grund der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom August 1992 (GVBl. Nr. 27 S. 466) § 83 beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 4 - Pillnitzer Straße West/Südteil bestehend aus dem Plan in der Fassung vom 03.07.1994 (Teil A) mit dem Grünordnungsplan (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen.
- Die Beschlüsse Nr. 27/93 vom 11.03.1993 und Nr. 40/94 vom 24.03.1994 werden aufgehoben.